"Der EuGH hat festgestellt, dass die österreichische Gesetzesnovelle von 2010, mit der die Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe abgeschafft wurde, wegen eines Formalfehlers EU-Recht widerspricht. Diese Vorabentscheidung geht nun an das Bundesfinanzgericht zurück. „Der Fachverband Hotellerie in der WKÖ begrüßt diesen Schritt. Denn damit wird nochmals die Ungleichbehandlung zwischen güterproduzierenden und Dienstleistungsbetrieben aufmerksam gemacht. Dennoch ist festzuhalten: Diese Entscheidung sagt noch nichts darüber aus, ob auch tatsächlich Rückforderungsansprüche einzelner Hotelbetriebe gewährt werden“, stellt Fachverbandsobmann Siegfried Egger fest."
Quelle: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160721_OTS0081/eugh-urteil-zur-energierueckverguetung-wkoe-hotellerie-prueft-branchenansprueche-und-stellt-handlungsempfehlung-zusammen
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